Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Größerer Ansaugschlauch <-> TÜV?
Ka_ramba
08.09.2003, 16:56
N´Abend!
Was sagt der TÜV dazu, wenn ich anstatt dem mini Ansaugrüssel z.B. ein 60mm Aluschlauch da ranballer und das Loch im Filterkasten dafür etwas vergrößer? Der wird ja weder lauter dadurch, noch schneide ich da zusätzliche Löcher rein. Und wenn mich einer fragt kann ich ja sagen, das mir der alte Rüssel beim ausbauen kaputtgegangen ist und ich dann da einen Schlauch drangemacht hab...
M. :hg:
Na ich schätze mal nicht... aber so ein Aluschlauch ist innen geriffelt und sorgt für Verwirbelungen , während ja der Gummischlach innen ja glatt ist. Zudem mußt Du drauf achten das alles 100%ig Dicht ist und auch der Schlauch nicht reissen oder Kaputtgehen kann sonst zieht Dein Motor "Bad Air" die mit Staub usw Partikeln nicht so gesund ist.
Schau bei eBay mal rein, da bekommste grad nen fertiges Alurohr zu kaufen (eine Art Powerrohr), passt leider nur auf die KA´s mit Luftmassenmesser oben an der Drosselklappe und nicht unten am Lufilterkasten :-(
Bye
Ka_ramba
10.09.2003, 17:45
Ich meinte eigentlich den Ansaugrüssel, der über den Kühler geht. Für die Verbindung vom LuFi-Kasten zum Motor hab ich schon was gefunden. Aber es muß ja erstmal genug Luft zum LuFi, bevor diese in den Motor kommt... Darum der alte Rüssel weg und größerer dran!
M. :hg:
Dietonight
13.09.2003, 16:42
Also ich hab da nen altes Teil eine Lüftung ausm Kadett drangebastelt, ist doch nur Plaste, einfach ranmachen.
guckst du da:
http://www.querlenker.de/original_ansaugschlauch-umbau.htm
und da:
http://www.querlenker.de/basicumbau.htm
und alles legal. also mach dir keine gedanken ;)
Ka_ramba
15.09.2003, 16:32
Nix legal!
Ulli schreibt nur, daß er damit beim TÜV war und die nix gesagt haben... Das heißt aber noch lange nicht, daß man das so einfach darf. Denke mal wenn der TÜVer viel Zeit und schlechte Laune hat, dann hätte er vielleicht auch was gesagt...
M. :hg:
Powered by vBulletin® Version 4.1.10 Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.