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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alufelgen - Festigkeitsgutachten



greenhorn 22
03.04.2004, 19:24
Folgendes - habe vor mir Alufelgen zu kaufen. Am besten würden mir die
Cup Felgen von RH oder Artec gefallen. Allerdings sind bei denen nur ein
Festigkeitsgutachten vorhanden. Im Forum unter :"Was braucht man um
was eingetragen zu bekommen", steht unter anderem :Tüv-Gutachten:
Eintragung durch Kfz-Sachverständigen notwendig, teilweise auch Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Bei dem Online Shop, bei denen man
die Felgen kaufen könnte steht, dass man die Alus in den Fahrzeugschein
und eventuell in den Brief eintragen muss.
1. Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es billiger ist 2 Sachen auf einmal
eintragen zu lassen ( Fahrwerk und Alus ) ?
2. Bei den Felgen steht dabei, dass längere Federpuffer eingebaut werden
sollen (bei Standardfahrwerk) - bedeutet das, dass ich auf jedem Fall vorne und hinten Federwegsbegrenzer ins Weitec Fahrwerk einbauen muss ???
3. Muss ich die Alus auch in den Brief eintragen lassen oder nur in den Schein ?
4. Könnte es passieren, dass bei einem Fertigkeitsgutachten es Probleme
mit dem Eintragen geben könnte ? :(

Didi
03.04.2004, 19:46
lass auf jeden fall beides zusammen eintragen

wenn du jetzt nur felgen einträgst, dann werden die in verbindung mit dem serienfahrwerk eingetragen...
fährst du dann später wegen dem fahrwerk nochmal zum tüv fährst müssen die felgen nochmal in verbindung mit dem Weitec Fahrwerk abgenommen werden

es sollte da eigentlich keinerlei probleme geben wenn du alle nötigen unterlagen (gutachten, messprotokoll von der spurvermessung) dabei hast und das Fahrwerk ordentlich verbaut ist

Andere Federwegsbegrenzer brauchst du meines erachtens nach nicht einzubauen

greenhorn 22
03.04.2004, 21:19
Danke erst mal für deine Antworten. Aber um auf die Frage Nr. 3
zurückzukommen - müsste ich die Felgen auch in den Brief eintragen
lassen oder nur in den Schein ? Kenne mich damit ja nicht aus aber bei
meiner Freundin sind die Alufelgen nur in den Schein eintragen.

Tsunami
04.04.2004, 12:04
Wenn das nicht eines der schon eingetragenen Formate ist(wohl eher nicht*g*) musst du dies sofort nach Abnahme beim Strassenverkehrsamt ändern lassen, kostet ~11€!
Normale Eintragungen nach 19.3 erst beim nächsten Halterwechsel, aber Reifen und Felgen, sowei alles nach §21 muss sofort gemacht werden!