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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FELGENKAUF



MLW
11.01.2005, 21:22
Hallo,
habe meiner Gattin kürzlich einen unbehandelten 2002er Ka Futura gekauft und möchte dem Teil vier neue Schuhe aufziehen. Nach längerer Suche habe ich welche gefunden, die Ihr zusagen würden. Kann mir jemand eventuell Tipps geben ob bei denen LEB bzw. FWB notwendig sind oder eine Eintragung erforderlich ist. Das Komplettrad habe ich bei reifen.com gefunden. Es hat die Bezeichnung DEZENT C 6,25x14 mit 195/45R14.
Falls jemand dieses Rad fährt und vielleicht noch ein Foto von seinem ka gemacht hat, würde mich mal interressieren, wie das ausschaut. Achso, unser Ka`chen ist (noch) nicht tiefergelegt.

Gruss Markus

KA_911
11.01.2005, 21:36
das hatten wir grad vor kurzem schonmal: http://www.kaowner.de/forum/viewtopic.php?t=6802&start=0
(etwa ab seite 2...) ;)

Der Chris hat diese Felgen jetzt und war auch schonmal beim TÜV. Wenn nix schleift braucht man keine LEBS.
Und wenns bei dieser Felgenbreite schleifen sollte kann das net viel sein, dann würd ich dünne Spurplatten einbauen, weil ein LEB ja bekanntlich den Lenkeinschlag begrenzt (wer hätte es ged8... :D )

MLW
11.01.2005, 22:03
Danke Flo,
die Geschichte von Chris hatte ich schon verfolgt, bin aber der Meinung, dass er sich von anderen zu sehr beeinflussen läßt. Anfangs hatte er ja nur nach einer 6x14 gefragt, und nun ??? Ich weiß jedenfalls was ich will, nämlich kein Extremtuning, sondern Alltagstauglichkeit mit etwas sportlichem Pfiff. Aber jeder muß ja wissen, wo er hin will, oder ?

Gruß Markus

KA_911
11.01.2005, 22:11
... jetzt hat er 6,25x14 gekauft. ist ja kein großer unterschied, aber das war ein gutes Angebot... ;)
Auch wenn LEB im Gutachten steht, würd ich LEBs rauslassen, wenn nix schleift und notfalls als Einzelabnahme eintragen. Kostet bei uns grad mal 10€ mehr... Wenn Spurplatten rein müssen, wird es eh ne Einzelabnahme... ;)

Welche ET sollen die Felgen vorne haben? Ich glaub keine Platten bräuchte man bei 30 und weniger... :roll:

Benny
11.01.2005, 22:21
Hallo Markus!

Socle Angaben, ob ein LEB gebraucht wird oder was auch immer steht im Gutachten zu den Felgen.

Wenn du schon weisst, welche Felgen es werden sollen, weisst du auch sicherlich, wo du sie kaufen möchtest.
Da würde ich mich dann anhand des Gutachtens mal informieren lassen. bevor wir jetzt hier spekulieren und es nachher doch wieder anders ist.

Benny

Anonymous
11.01.2005, 23:38
so die herrschaften :D

der tüver hat gemeint, auch wenn laut gutachten LEB nötig sind , sind diese NICHT zwingend erforderlich! sondern eben nur wen was schleifen sollte.
wenn man spurplatten draufmacht und nix mehr schleift ises gut.
FWBs hab ich sowieso drin, von daher hab ich mir da keinen kopf gemacht.


aber das war ein gutes Angebot...
und das ist noch leicht untertrieben!!!! :P :mrgreen:


bild: (die felgen werde ich dann hinten engülig mit platten weiter rausholen)
http://www.speedsurf.to/californiachris/CAM_0009geiL!.jpg

falls es nicht alle sehen:
http://www.speedsurf.to/californiachris/CAM_0009geiL!.jpg

Two Be
11.01.2005, 23:48
Fehler:

Das Aufrufen dieser Daten von extern Quellen ist nicht erlaubt

Anonymous
11.01.2005, 23:51
kacke,selber käs wie schon mal..... :evil:

dann halt auf die schnelle hier:
http://rapidshare.de/files-de/333660/CAM_0009_geiL_.jpg.html


PS:sieht geil aus dein duplex!
sei so gut und schick mir mal en paar genauere bilder.

Benny
12.01.2005, 08:47
Zurück zur Frage.


Ich widerspreche dir jetzt mal einfach....Denn, was irgendein Tüver gesagt hat, ist irrelevant! Das war die Meinung des einen TÜV-Beamten und trifft nicht auf geltendes Recht zu.

Grundsätzlich gilt ja wohl, wenn im Gutachten LEB steht, gehört auch ein LEB verbaut.

Nach Absprache mit dem jeweiligen Beamten sind vielleicht andere Dinge möglich, aber grundsätzlich ist erstmal das Gesetz, was im Gutachten steht.

Also nicht beirren lassen und das offizielle Papier lesen und nicht auf irgendwelche andere Aussagen hoffen oder vertrauen.

Benny

Neptun
12.01.2005, 09:50
LEB sind aber in vielen Gutachten nur eine Empfehlung und kein Muss.

Eintragbar und auch "legal fahrbar" sind Felgen auch ohne LEB, wenn es nicht schleift. Dann wird halt aus einer §19.3 Abnahme eine §21 Abnahme, rein theoretisch.
Ist gängiger Standart... :)

Defender
12.01.2005, 12:24
da schließ ich mich nepi an. ist nicht zwingend erforderlich, musste es bei meinen dezent felgen/reifen auch net machen.

Neptun
12.01.2005, 12:50
Hab ein paar Monate bei BMW ein schulisches Praktikum gemacht und war die meiste Zeit im Reifendienst und hatte von daher ne Menge mit Gutachten etc zu tun, von daher weiss ich, dass es in vielen Gutachten nur eine Empfehlung ist.

Zitat aus dem Gutachten für die Borbet CF in 5,5x13 ET 38 (nur als Beispiel):
Ggf. ist durch die Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

Neptun
12.01.2005, 13:13
So, um Klarheit zu finden hab ich ins Gutachten der Felgen geschaut,logisch eigentlich...


Auflage L02
Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstigen geeigneten Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen
Sprich wenns schleift LEB oder Platten etc.
Normale Formulierung, in mindestens 90-95% Standart!

Die anderen Auflagen sind ebenso normal, zur Vollständigkeit kurz zusammen gefasst:

A02 Abnahme nach §19 StVZO
A04 Geschwindigkeitsbereiche und Traglast der Reifen müssen mit denen des KAs passen
A05 Fahrwerk und Bremsen müssen Serie sein, sonst gesonderte Beurteilung
A06 Schraubenspezifikationen
A08 Serienmässiges Ersatzrad nur mit mässiger Geschw. fahren
A09 Reifendruckauflage nach Reifenhersteller
A12 Verwendung von Schneeketten nicht zulässig
A14 Auswuchten an der Aussenseite nur mit Kleebegewichten
A23 Nur Schlauchlose Reifen mit Gummiventilen nach diversen Normen
B02 Vor Montage eventuelle Befestigungen, Zentrierungen etc am Anschlussflansch des Fahrzeugs entfernen
H10 Federwegsbetrenzer an Achse 2 (10mm)
L02 Siehe Oben
S01 Zur Befestigung muss mitgeliefertes Befestigungsmaterial S01 benutzt werden
Alles gängige Auflagen, nix besonderes...

Hoffe nun besteht die Klarheit, dass man diese Felgen legal ohne LEB fahren darf wenn es nicht schleift

Neptun
12.01.2005, 13:24
Achja zur Vollständigkeit, Reifenbezogene Auflagen:


165/60R14
R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, Bestätigung Reifenhersteller für die Felgengröße vorrausgesetzt, bei gleichen Reifeneigenschaften

175/60R14
G01 Nachweis über Tachogenauigkeit nach §57 StVZO
K07/K08 Ggf an Achse 1/2 ausreichende Radabdeckung durch anbau von Teilen oder sonstige Maßnahmen herzustellen
R70 siehe 165/60R14

185/50R14
K08 siehe 175/60R14
K49 Eine Ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch teile oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen
R70 siehe 165/60R14

195/45R14 und 185/55R14:
K49 Eine Ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch teile oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen
K50 Eine Ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch teile oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen

MLW
12.01.2005, 18:05
was hat DEFENDER da für Rad/Reifengröße drauf ? Sieht gut aus, würde mir auch reichen. Scheint auch ohne Tieferlegung zu sein, oder irre ich mich da ?

Gruss Markus

PS: Vielen Dank an alle für die Infos.

Tsunami
12.01.2005, 20:21
er hat vorne 7x14 und hinten glaub ich noch etwas mehr. et ist vorne 25, hinten könnten es auch 8x14 sein.
das bild in meinem avatar vorne rechts sind auch 7x14 et 25, der ka links hat 15er in 7x14, aber mit höherer et.p.s.: wenn ich neue felgen kaufe und breiter werden willm, dann würd ich vorne mindestens 7 nehmen, hinten dann nen zoll mehr, weil man möchte irgendwie meist immer mehr, mir ist das hinten schon wieder eigentlich zu schmal, wobei es mit s-ka platten schon zemlich an der grenze ist, ohne zu ziehen!