Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : minimale Bodenfreiheit ???
Hi Leute,
nachdem ich in der Suche wieder mal nix gefunden habe, meine Frage:
Welche Bodenfreiheit prüft der TÜV ??? Meines Wissen gibt es doch dafür kein Gesetz. Ich weiß nur, dass die Scheinwerfer nicht zu tief sein dürfen, aber wie tief dürfen die Dinger denn sein ?
Hoffe mir kann da irgendwer helfen.
Danke.
dasPertl
14.03.2003, 18:14
11 cm sollten, laut TÜV, frei sein.
Hi,
die Unterkante der Scheinwerfer muß mindestens 50 cm über dem Boden sein, das steht sogar in der Straßenverkehrsordnung.
Die 11 cm Bodenfreiheit sind nur eine "Empfehlung", die sind nirgendwo dokumentiert.
Gruß Dirk
dasPertl
14.03.2003, 20:35
Die 11 cm Bodenfreiheit sind nur eine "Empfehlung", die sind nirgendwo dokumentiert.
Oh.. Sorry, dann hatte ich mich leicht vertan. Danke für die Verbesserung Dirk. :roll:
die Unterkante der Scheinwerfer muß mindestens 50 cm über dem Boden sein
Und was heißt das nun konkret für den Ka ? Hat das schon mal wer ausgemessen, wie tief man den Ka legen darf, so dass der Scheinwerfer gerade noch 50cm über dem Boden ist ?
Kleiner Tip für alle:
schaut einfach mal auf der HP von der Dekra! Da steht alles, was man darf, und nicht darf! Und merkt euch das gut, die Grünen erzählen gerne super tolle geschichten, woran kein Fünkchen wahrheit ist! :evil:
Bin jetzt seit 15min auf der Dekra-Seite aber kann da nix finden, was erlaubt ist und was nicht. Kannst da vielleicht mal eine Anleitung schreiben, wie ich da hinkomme was Du meinst ... ??
Habs nun doch gefunden, zumindest das mit der Bodenfreiheit:
In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind
* die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
* den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
* den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
* Straßenbau
anzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.
Soll heißen, dass ich nicht tiefer als 11cm vorne gehen kann. Naja, zumindest für die TÜV-Abnahme. ;)
dasPertl
15.03.2003, 14:05
Hab nix anderes behauptet. :mrgreen: Wobei 11cm nicht jedes Serienfahrzeug haben wird. *g* Man denke nur an einen Ferrari mit 11cm Bodenfreiheit.. HALLO !?
Ich glaube es geht auch darum, dass, falls man tiefer geht, man trotzdem noch problemlos fahren kann. Sprich: Dass man bei VWs die Ölwanne schützt oder dergleichen.
Werd wohl für den TÜV doch besser mal mein Gewinde ganz hochdrehen. Durch die 13er kommt er sowieso noch tiefer als Serie. Wenn ich so zum TÜV fahre, darf ich dann aber trotzdem bis 75mm runterschrauben (ist ja laut Gutachten erlaubt) ?
@ToaTs
Wenn du pech hast begrenzen die den Bereich aus dem Tüvgutachte aber. Wenn im Gutachte: bis 75mm steht, gilt das nicht für alle Reifen/Felgen kombinationen. Meiner war beim Tüvtermin auf ungefähr 40mm Tieferlegung eingestellt und hatte die Serienpuschen drauf. Und wie es der Zufall will hatte meine Lippe genau 110mm Bodenfreiheit. Also erst hinterher tieferdrehen und (ganz wichtig) nacht dem Tieferdrehen erst Achsvermessung machen, vorausgesetzt du kommst noch in die Halle für die Achsvermessung.
Soweit ich weiß hat ein Audi RS6 80mm Bodenfreiheit. Das mit dem Richtwert (110mm) stimmt aber.
MfG
Timm
Naja, Serien-Felgen kommt etwas doof, weil ich die Felgen + Gewinde gleichzeitig eintragen lasse. Das wird Sonderabnahme für die Felgen + Gutachten-Eintragung des Gewindes. Ich dreh es aber ganz nach oben (35mm). Dann müsste er etwa minimal tiefer sein als jetzt mit meinen Winterreifen (155/70 R 13 statt 195/45 R 13).
Kann man dem TÜVler das nicht sagen, dass der RS6 nur 80mm Bodenfreiheit hat, so als Vergleich ?
Wie meinst das mit der Achsvermessung ? Prüfen die das bei der Abnahme ? Dann wäre das ja kein Problem. Aber wenn die das prüfen und ich es nicht gemacht habe, dann ist mein Geld für den TÜV futsch. :evil:
Ich würd das nicht machen mit hoch gedrehtem Fahrwerk zum TÜV zu fahren. Die Tragen auch die Höhe des Fahrwerkes ein wenn der hinterher dann 70mm nochmals tiefer ist fällt das wohl doch schnell auf.
Meiner ist auch mit einer Front auf höhe von ca 90mm und unter den Querlenkern von 75mm durch gekommen. Das ist auch vollkommen Parkhausfreundlich;)
Wie tief hattest Du da Dein Gewinde gedreht ? Welche Bereifung hast Du ?
Vielleilcht nutzt es ja im Notfall was, wenn ich Kopien einiger Fahrzeugscheine mithabe, wo das Gewinde voll eingetragen ist, also bis zur vollen Tieferlegung. Ich weiß, dass ich nochmal etwa 1,2cm tiefer kommen werde also welche mit 195/45 R 14 Bereifung, aber das wär zumindest mal ein Anfang.
Prüft der TÜV auch die Achsvermessung nach, also die Einstellung der Spur/Sturz ? Timm meint, dass man das erst machen soll, nachdem man ihn runtergedreht hat.
Ach ja, mein TÜV liegt gute 20km von mir weg, und der sieht mein Auto bestimmt so schnell nicht wieder. Also wie meinst das dass das auffällt ?
Nein 75mm tiefer und 14er.
Der TÜV sieht nach der Achsvermessung!
Auffallen in Verkehrskontrollen.
Also Du bist mit der maximal zulässigen Tieferlegung laut Gutachten mit 14ern durch den TÜV gekommen. Das hört sich doch schon mal gut an.
Kannst mir da mal Deinen Fahrzeugschein oder ein Gutachten schicken, wo das drinsteht ? Dass ich irgendwas zum Vergleich habe, wenn mich der TÜVler nervt.
OK, muss also VOR dem TÜV-Besuch die Achsvermessung machen lassen. Geht klar.
Ach ja, kann ich eigentlich meinen Sturz auch anders als "normal" einstellen lassen ? Viele (insbesondere extreme VWs) haben den Sturz ja so, dass die Reifen/Felgen in der Frontansicht von der Ausrichtung her wie ein umgedrehtes V sind, also so:
/-----\
Oder meckert da dann wieder der böse TÜV rum ?
Hi,
bei Ford kann man an der Vorderachse nur die Spur einstellen, der Sturz ist nicht verstellbar.
Je tiefer ein Auto gelegt wird, desto negativer wird der Sturz (siehe die Skizze im vorherigen Beitrag). Das sieht vielleicht gut aus, aber die Reifen laufen dann nur auf der Innenseite ab.
Gruß Dirk
Na gut, dann also nix mit dem Sturz. Egal.
Alle, die ein Gewinde unter dem Ka haben, könnten doch mal Ihre Daten hier posten, wie weit sie das Gewinde beim TÜV geschraubt hatten und welche Bereifung sie da hatten. Das würde mir sehr helfen.
Weiß vielleicht irgendwer, wie Andy (Speedy-Rennmaus) seinen Ka durch den TÜV gebracht hat, bei seiner Tieferlegung ?
dasPertl
15.03.2003, 17:05
Zum Thema TÜV:
Kumpel war gestern mit seinem XR2i beim TÜV, und Gott sei dank kannte er den, der seine Karre dahin gefahren hat (bester Kumpel von uns :mrgreen:), sonst hätte er keinen TÜV bekommen. Karre hat beim TÜVler genau 3mal aufgesetzt, 2mal hats der TÜVler gehört und nur gesagt "Das aber nicht so original". Ich muss dazu sagen, der XR2i war schon fast wieder auf Serie nur mit Konis + gekürzte Federn (50mm anstatt 65mm). Das war mal richtig lustig. Trotzdem hatter TÜV bekommen und ist stolz wie Oskar. Achja, und der SR6 ist nicht das tiefste Serienfahrzeug, nur interessiert das die TÜVler relativ wenig. Weil ein SR6 ist eben kein KA - und umgekehrt. :?
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