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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Tüvbestimmungen...das sieht nicht gut aus für einige



Naddel
29.04.2003, 14:45
Unzulässige Lampen am Pkw gelten von Mai 2003 an bei der Hauptuntersuchung
als "erheblicher Mangel". Nicht mehr zulässig seien Lichterketten,
Firmenembleme sowie Namensschriftzüge aus Leuchtdioden und beleuchtete
Figuren, teilt der TÜV Norddeutschland in Hannover mit. Zulässige Leuchten,
die aber falsch angebaut wurden, wie gelbe Seitenmarkierungsleuchten an der
Fahrzeugfront oder zu viele Scheinwerfer, können in Zukunft ebenso zur
Verweigerung der Betriebserlaubnis führen.

Verboten: Schutzgitter und farbige Lampen


Einen erheblichen Mangel stellen dem TÜV zufolge auch umgebaute Leuchten mit
farbigen, nicht genehmigten Glühlampen dar. Ebenso sei die Verwendung von
Schutzgittern vor den Scheinwerfern unzulässig. Auch Leuchten im Innenraum,
die unmittelbar nach außen wirken, zum Beispiel Laufschriftzüge,
Namensschilder und farbige Lampen hinter der Windschutzscheibe, sind
verboten.


Bei allen unerlaubten Lampen müssen nach TÜV-Angaben zumindest die Kabel
entfernt werden, gegebenenfalls auch die ganze Lampe abgebaut werden.
Blinkende Lampen im Cockpit, bunte Glühlampen oder abgedunkelte Rückleuchten
könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und dazu führen, dass sie unter
Umständen die Verkehrssituation falsch einschätzen und sich dabei gefährden,
so der TÜV. Wer nach der Hauptuntersuchung seine unerlaubten Lampen und
Lämpchen wieder in Betrieb nimmt ist nicht nur ohne Allgemeine
Betriebserlaubnis unterwegs, auch der Versicherungsschutz ist nicht mehr
gewährleistet. Bei einer Polizeikontrolle können die Beamten das Fahrzeuge
an Ort und Stelle stilllegen.

:evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

Sonne Kakke......

Und mattn? da haste ja viel zum ausbauen was??? :? Ich auch :Heul:

ToaTs
29.04.2003, 14:56
Dann sollten die lieber mal alle LKWs kontrollieren, bevor sie so einen Sch*** bei den PKWs versuchen durchzudrücken. LKWs fahren doch mit Schriftzügen und den voll hellen "Blaulichtern" rum (wer kennt nicht die beiden leuchtenden Punkte in der Front eines jeden LKWs ?).

Ich finde das absolut übertrieben. Und vor allem: Alles Ansichtssache, wie immer beim TÜV. Wenn es "zu viele" sind kommt man nicht durch den TÜV. Dann probiert man halt einen anderen TÜV, oder DEKRA.

@All: Was macht ihr jetzt mit der Änderung ?

dasPertl
29.04.2003, 15:04
Ist mir egal. :mrgreen:

Ich fahr jetzt auch schon illegal mit gelackten Rückleuchten rum und irgendwelche Blinklichter etc. hatte ich eh nicht vor in meinen Innenraum zu bappen. ;) Sobald ich die Klarglas-Dinger von in.pro hab, fahr ich fast nur legal.

Naddel
29.04.2003, 15:06
Ich lass die auch drin. Mus mir dann halt angewöhnen die wärend der fahrt nicht anzumachen. Wegen TÜV mach ich mir da keine Sorgen.... den laber ich so voll von wegen Show-KA.... wird schon klappen ;)

dasPertl
29.04.2003, 15:09
Genau Naddlsche...

Sonst ein wenig mit den Äuglein klimpern und den Ausschnitt etwas tiefer ausfallen lassen. :cool:
Aber was machtn der Mattn dann ? Die Hose auf und auf eine "Prüferin" hoffen ? http://www.kurts-smilies.de/grinser2.gif

Nessy
29.04.2003, 15:12
Oooooh sch***!!!! Ich hab geahnt, dass sowas noch mal kommt... Gott sei dank hab ich größtenteils Sachen verbaut, die man relativ schnell wieder raus kriegt... Der Schaltknauf ist schnell wieder abgeschraubt, die Handyhalterung auch... Aber was mach ich mit den Neonröhren? Noch auffälliger gehts ja wohl nicht...

Ob die auch den Aschenbecher mit blauen LED's bemängeln? ;-)

dasPertl
29.04.2003, 15:22
Ich denke Schaltknauf wird denen auch egal sein. Weil soll ja darum gehen, was andere Fahrer irritieren kann. Und wer kann schon aus seinem Auto deinen Schaltknauf sehen ? ;) Das gleiche wohl auch beim Aschenbecher.

Nessy
29.04.2003, 15:29
Dann hast Du meinen Schaltknauf noch nicht gesehen... Der blinkt dermaßen grell, dass man selber nix mehr sieht... ;-)

Neptun
29.04.2003, 15:32
steht doch "unmittelbar nach aussen wirken", nur wie will man das genau definieren?
leuchten Neonröhren im Fussraum unmittelbar nach aussen?? Meines erachtens nach nicht....
Bei den "Brummi-Blaulichtern" seh ich das anders...

Neptun
29.04.2003, 15:35
hm, mal von der logik her... wenn das also ab mai verboten ist, dann dürfte das doch nur unter einschärnkung (etwa: nach stvo unzulässig etc) verkauft werden dürfen??

wenn ich das also bei ATU oder so kaufe und da nix drauf steht und ich mich nach der Anbauanleitung richte, dann können die mich also alle mal gernhaben?

ToaTs
29.04.2003, 15:43
Bei den "Brummi-Blaulichtern" seh ich das anders...

Das ist KEINE Standardbeleuchtung. Und mich irritieren die schon. Andererseits weiß man dann wenigstens genau, wenn ein LKW hinter einem ist, oder der Mattn. ;)

Naja, direkt nach außen wirken. Die Lichtquelle muss ja nicht sichtbar sein, aber das Licht, dass es aussendet. Somit wäre also theoretisch das ganze Zeugs verboten. Aber wei bereits gesagt: Wer suchet, der findet einen TÜV der es trotzdem abnimmt, für 2 Jahre. :roll:

Neptun
29.04.2003, 15:51
@Toats:
das mein ich doch auch so mit den Brummis....
DAS gehört verboten, weil die nerven.

Sowas wie Neonröhren sollten doch im Fußraum erlaubt sein, kann mir nicht vorstellen dass die soooooo stark nach aussen wirken, dass ich die überhaubt bemerke wenn ich dir entgegenkomme oder hinter/vor dir fahre...

Neptun
29.04.2003, 15:53
Meine originale Beleuchtung leuchtet übrigens auch nach aussen, muss ich die nach den neuen Bestimmungen dann auch rausnehmen???
*mal doof tu*

ToaTs
29.04.2003, 16:04
Die darfst Du ja auch normalerweise während der Fahrt nicht einschalten. Und wenn, dann nur kurz (wird den Grünen nix ausmachen). Aber wenn Du ein Dauerlicht hast ... :roll:

Timm
29.04.2003, 16:57
Hi Leute,

soweit ich den Text verstanden hab, ist alles was schon früher "im Rahmen der StVZO" verboten war jetzt immer noch verboten und es kann auch beim Tüv/Verkehrskontrolle zur Stillegung führen. Das ist jetzt wohl noch nicht so (gibt nur einen normalen Mängel). Die Sache mit der Innenraumleuchte ist auch klar, denn sie leuchtet ja nicht während der Fahrt. Wenn die anderen Leuchten so geschaltet sind, dass sie nur im Stand gehen (Fußraumbeleuchtung, Kofferraumbeleuchtung,...) ist das kein Thema. Der beleuchtete Schaltknauf war auch schon immer verboten und auch die LED´s außen am Wagen und die Unterbodenbeleuchtung... Demnach hat sich garnicht so viel geändert, es gibt nur härtere Strafen.

MfG

Timm

darki
29.04.2003, 17:14
Das mit dem beleuchteten Schaltknauf kann so aber auch nicht stimmen. Den gibt es bei Audi serienmäßig *rätsel


mfg
darki :twisted:

ToaTs
29.04.2003, 17:31
Das mit dem beleuchteten Schaltknauf kann so aber auch nicht stimmen. Den gibt es bei Audi serienmäßig

Gibt es da Bilder davon ? Und wie hell ist der denn ? Den, wenn er rot beleuchtet ist, wird man wohl kaum nachts von außen sehen können, oder ist da der komplette Innenraum rot ausgeleuchtet ? Wohl kaum. Die Armaturenbeleuchtung ist ja auch nicht verboten. ;) :D

Green-Viper
29.04.2003, 19:41
Wie ist das überhaupt mit Neonröhren, LEDs etc., darf man die den wenigsten auf dem Parkplatz anhaben wie z.B. bei MC Doof ?

Oder sind die komplett verboten, egal ob an oder aus ?

ToaTs
29.04.2003, 20:20
Kannst ja auch sagen, ich montier mir einen Grill aufs Auto, ist ja nicht verboten, solange ich ihn nicht benutze. Also: VERBOTEN !!!

Allerdings: Es ist alles erlaubt, solange Du Dich nicht erwischen lässt. Sprich: Versteckst Du die LEDs gut, könnte es ein, dass es keinem auffällt. Aber mit NEON-Röhren wirst Dich schwer tun. :roll:

Julian
29.04.2003, 21:37
sprichst aus erfahrung?!?! :roll:

Sprötchen
29.04.2003, 22:25
Na prima, lassich also den geplanten Einbau von den Neonröhren im Fussraum nu doch wegfallen, oder wie? Klasse! :evil: Haben die beim TÜV denn nichts anderes zu tun, man kanns ja echt auch übertreiben...

MrMattn
29.04.2003, 23:01
@Naddel:


nen scheißdreck werd ich tun :)

Green-Viper
29.04.2003, 23:37
@ToaTs

mehr wollt ich garnet wissen, dann lass ich das... :-)

Naddel
29.04.2003, 23:58
@Naddel:
nen scheißdreck werd ich tun :)

Dito!!! *gg ;)

rickd
30.04.2003, 00:34
Oooooh sch***!!!! Ich hab geahnt, dass sowas noch mal kommt... Gott sei dank hab ich größtenteils Sachen verbaut, die man relativ schnell wieder raus kriegt... Der Schaltknauf ist schnell wieder abgeschraubt, die Handyhalterung auch... Aber was mach ich mit den Neonröhren? Noch auffälliger gehts ja wohl nicht...
Ob die auch den Aschenbecher mit blauen LED's bemängeln? ;-)

Ne ne Ihr legt das alle Falsch aus... Beleuchtungen im Innenraum die UNMITTELBAR nach außen wirken.. montiert man die Röhren aber direkt seitlich an den sitz strahlt da nach oben garnix weg oder z.b. hinten im fußraum so das der fußraum nur leuchtet... dann ist es "erlaubt"... weil siehe 5er bmw... da gehen tonnen von Lampen an wenn man eine Tür aufmacht, alleine 5 an der Decke, dann an der Tür selber die Fußbodenbeleuchtung , dann der Fußraum ist auch noch ausgeleuchtet usw...

bye

ToaTs
30.04.2003, 02:20
@Julian: Nix Erfahrung, aber meine Meinung. ;) Denke aber schon, dass das stimmt, das sind nämlich meine Informationen.

@RickD: Welche Lichter angehen wenn man aussteigt, also über die Türen geregelt werden, dürften relativ egal sein (solange man es nicht übertreibt). Ich denke mehr, dass man keine Flutlichtbeleuchtung im Innenraum während der Fahrt haben sollte (siehe UFO von Foliatec).

Julian
30.04.2003, 14:51
@toast vor gar nicht allzu langer zeit war der kleine beim tüv, und der stand unterm auto und hat DEUTLICH kabel sehen können die da nich hingehören.... hat die angeleuchtet und weiter untersucht... nen dreck hat der dazu gesagt was das sei.... hat ihn wohl nicht interessiert....

ToaTs
30.04.2003, 19:37
@Julian: Kommt halt alles auf den Prüfer an. Ich denke aber auch, dass zum Großteil der Prüfer das nicht beanstanden wird. Aber rein rechtlich ... :roll: Egal. ;)

Nessy
30.04.2003, 21:55
Ne ne Ihr legt das alle Falsch aus... Beleuchtungen im Innenraum die UNMITTELBAR nach außen wirken..

Du hast doch gesehen, wie hell der Schaltknauf ist... Damit kann man das gesamte Auto taghell ausleuchten... ;-) Erst recht, wenn man auf diesen komischen Blinkmodus stellt...

Außerdem warte ich noch auf den Tag, an dem die Rennleitung mal an meinem Auto vorbei läuft und die Handyhalterung aus irgend einen Grund anfängt zu blinken... :D

darki
01.05.2003, 21:28
habe keine von Fotos davon, aber ich gehe mal davon aus, daß wie bei mir nur die Schaltskizze auf dem Knauf dezent beleuchtet ist und auch entsprechend dezent wirkt.

mfg
darki :twisted: