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Thema: Nebels nachrüsten

  1. #21
    KA Owner Germany - Moderator Avatar von Agamemnon
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    Zitat Zitat von Neptun Beitrag anzeigen
    stimmt. laut STVZO ist es sogar zulässig mit Standlicht und Neblern zu fahren.
    Allerdings nur, wenn dadurch die Sicht verbessert wird. Sprich bei Nebel, starkem Regen oder Schnee o.ä. - also nicht wenn man Lust dazu hat
    Nicht ganz, sogar nur bei "deutlicher Sichtbehinderung" mit Sichtweiten unter 100 Meter.
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  2. #22
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    Ah...war mir nicht ganz sicher...
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  3. #23
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    § 17 (3) STVO:
    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten
    http://www.pixum.de/viewalbum/id/4266550


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  4. #24
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    Hä? Gibts denn auch nur einen Nebelscheinwerfer?
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  5. #25
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    ja, ist auf das allgemeine Verhalten mit Nebelscheinwerfern im Straßenverkehr bezogen, also auf Motorräder genauso wie Autos, LKW etc
    http://www.pixum.de/viewalbum/id/4266550


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  6. #26
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    achso
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  7. #27
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    ja und viel Spaß wenn du den orig. Schalter für die Neblescheinwerfer benutzt. Der hat nämlich 5 Anschlüsse !!
    auf der Suche nach einem Focus Tunier

  8. #28
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    Brauchst du nen Belegungsplan? Hab über den meine zusätzliche Innenbeleuchtung geschaltet...
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  9. #29

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    ja so nen plan wäre cool^^

  10. #30
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    Der vorhandene, aber nicht eingezeichnete Pin 6 ist unbelegt!
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  11. #31

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    ok... raff ich zwa nich, aber danke

    mein kumpel wirds mir schonn erklären^^

  12. #32
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    Was issn daran nicht zu raffen?

    Leitung zu den Neblern an Pin 1
    Leitung zum Standlicht an Pin 2
    Masse an Pin 4
    Noch eine Leitung zum Standlicht (für die grüne Beleuchtung des Schalters) an Pin 8
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  13. #33

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    ok, jetzt ja^^

  14. #34
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    so nun greif ich den threat mal noch auf!hab mir welche bei mir von der arbeit mitgenommen!sind nich so groß ca.5cm durchmesser.also wo/ wie kann ich die hinmachen ohne meine stossie zu verschneiden?
    Greetz Lucas



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  15. #35
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    Zitat Zitat von Blue-Bullet Beitrag anzeigen
    so nun greif ich den threat mal noch auf!hab mir welche bei mir von der arbeit mitgenommen!sind nich so groß ca.5cm durchmesser.also wo/ wie kann ich die hinmachen ohne meine stossie zu verschneiden?
    Wenn du die Teile doch schon daheim hast, dann nehm eins davon in deine linke Hand und das andere in deine rechte Hand, geh raus und knie dich vors Auto und dann hälst du deine linke Hand an eine deiner Meinung nach geeignete Stelle. Das gleiche machste mit der rechten Hand und schon haste deinen Platz. Wir wissen ja gar nicht wie man diese "Nebler von deiner Arbeit" festmachen kann.
    Plug&Play geht das eh net, also improvisier mal bissi. Sonst wärs Autoschrauben doch langweilig!
    Gruß, Flo

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  16. #36
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    s geht ja nich ums festmachen sondern darum dass ich nicht meine stossi verschneiden will!darf man die teile auch in den grill reinmachen?
    Greetz Lucas



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  17. #37
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    Solange die vorgeschriebenen Abmessungen zu Boden, Seitenrändern etc. stimmen ist das kein Problem.

  18. #38
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    und die wären?
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  19. #39
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    StVZO:

    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
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    Google? :schiel:
    Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; nicht höher als Scheinwerfer für Abblendlicht; symmetrisch zur Mitte max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand, sonst dürfen die Nebelscheinwerfer nur gemeinsam mit dem Abblendlicht leuchten.

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