Ich hab immer gelesen, dass beim Ka die untere erlaubte ET-Grenze bei +11 liegt. Hab mir jetzt eine 20mm Spurverbreiterung geholt und da steht in dem Gutachten, dass beim Ka die ET-Grenze bei +22 liegt.
Meine Frage jetzt sind das allgemein festgelegte Grenzen oder sind die vom Hersteller und System abhängig? Und würde ich die trotzdem eingetragen bekommen wenn ich pro Seite 4mm unter der ET-Grenze liege (ET +38 Rad -20mm Spurver. --> +18mm ET)?
MfG Marwin


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